Welche Nebenkosten darf der Vermieter verrechnen?

29.04.2021

NK oder exkl. NK? Die Gesamtkosten für den Gebrauch von Wohn- und Geschäftsräumen ergeben sich aus Mietzins und Nebenkosten, wobei letztgenannte Kosten teils erheblich zu den Gesamtkosten beitragen. Wir zeigen Ihnen, welche Kosten als sogenannte Nebenkosten zulässig sind und welche Kosten Ihr Vermieter selbst zu tragen hat.

Welche Nebenkosten darf der Vermieter verrechnen?

Zulässige Nebenkosten sind gesetzlich geregelt

Fallen Ihre Nebenkosten im Vergleich zum Vorjahr unerwartet hoch aus? Oder sind in der Abrechnung Kostenpunkte enthalten, die nicht im Mietvertrag festgehalten sind? Dann gibt es Grund einzuschreiten. Welche Nebenkosten Sie als Mieter zu entrichten haben, ist gesetzlich geregelt. Sie sind keinesfalls willkürlichen Bestimmungen Ihres Vermieters ausgesetzt. Denn das Mietrecht, und damit auch die Nebenkosten, sind im Obligationenrecht (OR) sowie in der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) vom 9. Mai 1990 geregelt.

Nebenkosten sind Betriebskosten

„Die Nebenkosten sind das Entgelt für die Leistungen des Vermieters oder eines Dritten, die mit dem Gebrauch der Sache zusammenhängen.“ (Im Art. 257a (OR))

Nebenkosten sind also sogenannte Betriebskosten, die sich im Zusammenhang mit dem Gebrauch einer Sache ergeben. Allerdings dürfen nur die tatsächlichen Aufwendungen verrechnet werden. Eine Übersicht über die unter diese Bestimmung fallenden zulässigen Kosten hat der Mieteverband zusammengestellt. Unter die zulässigen Kosten fallen:

  • Heizungs- und Warmwasserkosten
    - wie Brennstoffe, Energie, Elektrizität, Wartung, Revision, Reinigung, Verwaltungsarbeit
  • Wasserkosten
    - wie Abwasser, Kosten für Duschen, Kochen, Chemikalien zur Aufbereitung
  • Hauswartkosten 
    - wie Bruttolohn für Tätigkeiten wie Reinigungsarbeiten, kleinere Instandhaltungen
  • Liftkosten
    - wie Strom, Wartung, Reinigung
  • Allgemeinstrom
    - für allgemein zugängliche Räume wie Treppenhaus, Waschküche und für den Betrieb der Waschmaschine
  • Schneeräumungskosten
    - wie Salzen, Kiesen und Räumungsarbeiten
  • Gartenpflege
    - wie Rasenmähen, Bäume schneiden
  • Gebühren für Kehricht, Wasser und Abwasser

 

Ganz allgemein gilt, dass Kosten für Reparaturen und Anschaffungen nicht in die Nebenkostenabrechnung gehören.

Bei Unstimmigkeiten einschreiten

Wichtig zu wissen ist zudem, dass Sie nur diejenigen Kosten bezahlen müssen, die Sie mit Ihrem Vermieter vertraglich vereinbart haben. Das heisst: Auch wenn die Kosten für den Hauswart als zulässige Kosten gelten, dürfen sie Ihnen nur in Rechnung gestellt werden, wenn in Ihrem Mietvertrag der Kostenpunkt Hauswart unter den Nebenkosten festgehalten ist. Bei Unsicherheiten werfen Sie am besten einen Blick in Ihren Mietvertrag.

Doch was tun, wenn Ihnen der Vermieter bloss eine lange Liste mit Zahlen vorlegt, ohne dass aus der Abrechnung ersichtlich würde, für was Sie genau bezahlen? Oder was tun, wenn Sie eine massive Abweichung von der Vorjahresabrechnung feststellen? In solchen Fällen ist es ratsam, vom Vermieter eine detaillierte Nebenkostenabrechnung zu verlangen. Nicht nur eine detaillierte Übersicht über einzelne Kostenpunkte und deren Kosten sollten aufgelistet sein, sondern auch der Verteilungsschlüssel müsste deklariert werden.

Und sollten Sie auf Unstimmigkeiten stossen, dann verlangen Sie von Ihrem Vermieter eine Korrektur.