Wohnungsübergabe planen

20.01.2021

Der Mietvertrag ist unterschrieben, die Kisten sind gepackt und der Umzug steht kurz bevor. Vorher steht noch der Termin der Wohnungsübernahme an, bei dem man die neue Wohnung inklusive Schlüssel offiziell übergeben bekommt. Und bei aller Vorfreude auf den Einzug ins neue Zuhause sollte man die alte Wohnung auch nicht vergessen: Diese will noch ordnungsgemäss an den alten Vermieter übergeben werden. Um sich unnötigen Stress zu ersparen, sollten beide Termine (die Übernahme und die Übergabe) sorgfältig geplant und vorbereitet werden.

Die Wohnungsübernahme der neuen Wohnung: Das solltest du beachten

Bei Mietantritt solltest du mit deinem Vermieter ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen. Achte darauf, dass der Zustand der Wohnung dort so genau wie möglich erfasst wird. Allfällige Mängel sollten im Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert werden, auch mithilfe von Fotos, wenn gewünscht. Das schützt dich als Mieter bei Auszug davor, dass du für Schäden haften musst, die der Vormieter verursacht hat. Auch Uneinigkeiten zwischen Mieter und Vermieter sollten festgehalten werden. Je genauer das Protokoll, desto besser.

Grundsätzlich sollten folgende Punkte im Übergabeprotokoll enthalten sein:

  • Alle vorhandenen Mängel in der Wohnung
  • Allfällige Uneinigkeiten zwischen Mieter und Vermieter
  • Zustand der Wände, Fenster und Türen
  • Zählerstände von Gas, Wasser und Strom
  • Anzahl der übergebenen Schlüssel

Verwende unser Übergabeprotokoll, um Unklarheiten und nervenaufreibende Diskussionen mit dem Vermieter zu vermeiden.

Falls du vom Vormieter etwas übernimmst, solltest du daran denken, dass du bei Auszug vom Vermieter unter Umständen aufgefordert wirst, den Urzustand der Wohnung herzustellen. Das kann dann unangenehm werden, wenn es sich beispielsweise um vom Vormieter dunkelbraun gestrichene Zimmerwände handelt, oder um von ihm verklebte oder genagelte Spannteppiche.

Auch hier gilt: Halte schriftlich im Protokoll fest, wer dem Vermieter gegenüber wofür haftet und lass diese Abmachung von allen unterzeichnen (also: vom alten und neuen Mieter sowie vom Vermieter).

Bedenke immer: Der Zustand der Wohnung, den du bei der Wohnungsübernahme akzeptierst, ist der, für den du anschliessend haftest und verantwortlich bist. Deswegen lohnt es sich, genau hinzuschauen und Schäden zu dokumentieren oder beseitigen zu lassen.

Mängel in der neuen Wohnung: Was tun?

Schäden, die dir während der Wohnungsübernahme auffallen, solltest du direkt ins Übergabeprotokoll schreiben (lassen). Oftmals fallen einem allerdings Dinge erst auf, wenn man schon in der Wohnung wohnt. Für das Melden von Schäden, die du bei der Wohnungsübernahme noch nicht gesehen hast, hast du (je nach Mietvertrag) 10 bis 30 Tage nach der Übergabe Zeit. Diese sind schriftlich und eingeschrieben an den Vermieter zu melden.

Mittlere und schwere Mängel muss der Vermieter beseitigen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Nicht funktionierende technische Einrichtungen
  • abblätternde Tapeten
  • Ungeziefer

Als unbewohnbar gelten Wohnungen mit starkem Schimmelbefall und solche, die im Winter trotz eingeschalteter Heizung nicht wärmer als 17 Grad werden. Der Mieter sollte mit dem Vermieter schriftlich vereinbaren, bis wann solche Mängel beseitigt werden.

Sollte der Vermieter diese Frist nicht einhalten, kannst du schriftlich und eingeschrieben eine Nachfrist setzen. Gleichzeitig kannst du eine Mietzinsreduktion fordern und ankündigen, dass du die Miete nach Ablauf der Nachfrist bei der Schlichtungsstelle hinterlegst. Eigenmächtig solltest du aber keine Abzüge machen. Wende dich im Zweifel an den Mieterverband oder an die Schlichtungsbehörde.

Die Wohnungsübergabe der alten Wohnung

Nach dem Einzug in die neue Wohnung steht dir noch die Rückgabe deiner alten Wohnung bevor. Hierzu solltest du folgende Daten und Infos klären und kennen:

  • Termin der Endreinigung
  • Termin der Wohnungsübergabe mit dem alten Vermieter (in der Regel der letzte Tag der Mietdauer)
  • Details des Mietvertrags der alten Wohnung

Lies dir zur Vorbereitung deinen alten Mietvertrag sehr genau durch, häufig ist dort bereits festgehalten, wie die Wohnung zurückgegeben werden sollte. Prinzipiell gilt aber: Die Wohnung sollte in dem Zustand übergeben werden, in welchem man sie erhalten hat.

Übergabe planen

Mängel in der alten Wohnung: Welche muss ich als Mieter beseitigen?

In einer Wohnung herrscht Leben. Das heisst, der Parkettboden nutzt sich ab, in den Wänden sind Dübellöcher und die Tapeten sind nach ein paar Jahren auch nicht mehr ganz weiss. Oft ist aber unklar: Was muss der Mieter bei Auszug beseitigen und worum kümmert sich der Vermieter?

Prinzipiell gilt: Der Mieter haftet für alle Schäden und Mängel gemäss der Lebensdauertabelle, die durch übermässige Abnutzung entstanden sind. Dabei meint die „übermässige Abnutzung“ eine Nutzung, die über das normale Leben in der Wohnung hinaus geht.

Die Trennung von normaler und übermässiger Nutzung ist hierbei natürlich nicht ganz einfach und führt nicht selten zu Konflikten zwischen Mieter und Vermieter.

Eine kleine Hilfestellung bietet die folgende Faustregel: Immer wenn etwas passiert, bei dem du das Gefühl hast „ups, da ist etwas schief gegangen, da ist mir ein Malheur passiert“ handelt es sich vermutlich um übermässige Abnutzung. Beispiele von Mängeln, die der Mieter beseitigen muss, sind:

  • Saucenflecken an der Küchenwand
  • Zerbrochene Zahnputzbecher
  • Fehlendes/kaputtes Kuchenblech
  • Fehlender/kaputter Besteckkasten in der Geschirrspülmaschine
  • Verstopfter Siphon
  • Verkalkte Wasserhähne
  • Grössere Kratzer oder Schäden im Parkett

Kleinere Reparaturen kannst du sicher selbst erledigen, bei grösseren Arbeiten solltest du einen Fachmann engagieren. Vielleicht ist dies aber auch im Mietvertrag geregelt.

Endreinigung der alten Wohnung: Was gehört dazu?

Vor der Wohnungsübergabe musst du deine alte Wohnung reinigen. Oftmals steht im Mietvertrag, die Wohnung sei besenrein zu übergeben. Dies meint aber leider nicht, dass man einfach nur durchfegt. Auch hier lohnt sich aber der Blick in den Mietvertrag um zu überprüfen, was am Beginn der Mietdauer vereinbart wurde.

Mithilfe unserer Checkliste bekommst du einen Überblick, was die Endreinigung einer Wohnung in der Regel erfordert:

  • Böden gründlich saugen und nass aufwischen
  • Einbauschränke auswischen
  • Küchenschränke gründlich auswischen
  • Backofen reinigen und fehlende Backbleche ersetzen
  • Dunstabzug in der Küche reinigen oder ersetzen
  • Kochfeld reinigen
  • Gebrauchsanweisungen für Küchengeräte sollten alle vorhanden und an einem Ort zusammengelegt sein
  • Waschmaschine und Tumbler reinigen
  • Kalkflecken im Badezimmer entfernen
  • Allfällige Verstopfungen des Siphons beseitigen
  • Kalkablagerungen im Sieb der Wasserhähne entfernen
  • Fenster putzen
  • Rollläden, Jalousien oder Storen putzen
  • Fensterbänke innen und aussen reinigen
  • Aussenflächen nicht vergessen: Terrasse, Garage oder Keller müssen auch sauber übergeben werden
  • Selbstklebende Haken, Kleberückstände und Bilder entfernen
  • Dübellöcher verschliessen
  • Alle Schlüssel (auch nachgemachte) bereithalten

Unser Tipp: Heutzutage ist es üblich, dass der Mieter ein Putzunternehmen für die Endreinigung der alten Wohnung beauftragt. Hierbei solltest du ein Angebot mit Pauschalpreis und Abnahmegarantie wählen. Das bedeutet, dass das Unternehmen dir versichert, dass die Wohnung vom Vermieter übernommen wird. Sollte die vermietende Partei Beanstandungen haben, muss die Reinigungsfirma ohne zusätzliche Kosten nacharbeiten.

Mit unseren Reinigungstipps verläuft die Reinigung deiner Wohnung reibungslos. 

Die Wohnungsübergabe der alten Wohnung: Ablauf

Ist deine alte Wohnung geputzt und hast du alle Schlüssel zusammengesucht, kann die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter stattfinden. Wurde die Reinigung deiner Wohnung von einem Unternehmen gemacht, sollte bei der Wohnungsübergabe auch ein Vertreter der Reinigungsfirma anwesend sein.

Wie bei der Wohnungsübernahme deiner neuen Wohnung ist auch bei der Rückgabe der alten Wohnung ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. Diesmal hat dein Vermieter natürlich ein begründetes Interesse daran, dass alle Mängel und Schäden, die während deiner Mietdauer entstanden sind, gut dokumentiert werden.

Nachdem du mit deinem Vermieter durch die Wohnung gegangen bist und allfällige Schäden im Übergabeprotokoll festgehalten wurden, wird das Protokoll von beiden Parteien unterschrieben.

Unser Tipp: Unterschreibe das Übergabeprotokoll nur dann, wenn du alles verstanden hast. Mit deiner Unterschrift erklärst du dich mit allen erfassten Mängeln und Schäden einverstanden und musst diese im Zweifel beheben.

Bei Unsicherheit unterzeichne nicht oder nur mit eindeutigem Vorbehalt. In diesem Fall nimmst du zusätzlich zu den von dir nicht anerkannten Positionen mit eingeschriebenem Brief Stellung und wendest dich eventuell an den örtlichen Mieterverband. Bewahre die Kopie des von dir und vom Vermieter unterzeichneten und datierten Wohnungsübergabeprotokolls sowie die Kopie deines Schreibens mit Einschreibequittung auf.

Nachdem das Übergabeprotokoll unterzeichnet wurde, erfolgt die Schlüsselübergabe und die anschliessende Rückzahlung der Mietkaution.